Entstehung
Missstände im Feuerlöschwesen in verschiedenen Gemeinden des Landes.
Vor dem Jahre 1812, als Fürst Johann eine neue Feuerlöschordnung sanktionierte, bestanden oberamtliche Schutzvorschriften, die jedoch von den Untertanen nur mangelhaft befolgt wurden. War einmal eine Feuersbrunst entstanden, so herrschte ein heilloses Durcheinander, weil weder die Benachrichtigung des Nachbarn noch das Vorgehen am Unglücksort genügend organisiert war.
Die neue Feuerlöschordnung appellierte an die Gemeinden, genügend Löschgeräte anzuschaffen sowie das Alarmschlagen und das Löschen bei einer Feuersbrunst zu organisieren. Ebenso wurde gefordert, einen Nachtwächter ein zusetzen, bzw. die Nachtwache durch die Gemeindebürger nach der «Ruth» versehen zu lassen. Zur Sicherung einer guten Ordnung im Ernstfall wurden alle Hausinhaber oder deren Vertreter aufgefordert, halbjährlich an einer Feuerlöschübung teilzunehmen, um die zu leistende Hilfe «bey kaltem Geblüte» vorzubereiten.
Man versuchte einerseits unter Strafandrohung mit genauen Bau- und Verhaltensvorschriften den Ausbruch des Feuers zu verhindern, während man andererseits für den Notfall frühzeitig die erforderlichen Vorkehrungen traf. Doch obwohl man zur Überwachung der Feuerlöschordnung in jeder Gemeinde einen Feuergeschworenen einsetzte, hatten die Verantwortlichen noch etliche Jahrzehnte Aufklärungsarbeit vor sich, um die hoch gesteckten Zielsetzungen zu erreichen.
Aufruf der Fürstlichen Regierung:
Um eine Verbesserung der ungeordneten Verhältnisse herbeizuführen, gab es Kundmachungen der Fürstlichen Regierung in den Landeszeitungen.
Originaltextfassung der Kundmachung der Fürstlichen Regierung im Volksblatt vom 11. Juni 1886:
„Angesichts des Umstandes, dass in jüngerer Zeit hierlands und in der Nachbarschaft zu wiederholten Malen Feuersbrünste vorgekommen sind, hat die Regierung die Vornahme einer ausserordentlichen Feuerschau in sämtlichen Gemeinden an- geordnet und haben die betreffenden Kommissionen den Auftrag erhalten, den einzelnen Parteien für die Abschaffung wahrgenommener feuergefährlichen Ordnungswidrigkeiten einen bestimmten Termin festzusetzen. Nach Ablauf des betreffenden Termines wird bei sämmtlichen Parteien darüber Nachschau gehpflogen werden, ob den Weisungen der Feuerschaukommission bezüglich der Abstellung der erwähnten Gebrechen entsprochen wurde. Jene Parteien, welche den Anordnungen nicht Folge geleistet haben, müssten unnachsichtlich der gesetzlichen Bestrafung zugeführt werden.»
Vaduz, den 8. Juni 1886.
Fürstl. Regierung
Der füstl. Landesverweser:
von In der Maur m./ p.
Situation in Gamprin im Jahre 1886
Wie den geschichtlichen Unterlagen zu entnehmen ist, herrschte auch bei der Gampriner Löschmannschaft kaum bessere Ordnung. Der vom Gemeinderat am 15. 11. 1885 gewählte Spritzenhauptmann Josef Büchel beschwerte sich aus diesem Grunde beim Gemeinderat über die schlechten Verhältnisse.
Andere Gemeinden als Vorbilder
Der Gedanke lag dem Spritzenhauptmann Josef Büchel nahe, die verantwortungsvolle und oft lebensrettende Aufgabe des Feuerwehrdienstes ein paar freiwilligen, tüchtigen und mutigen Männern zu übertragen, auf deren Bereitschaftswillen jederzeit gebaut werden konnte. Das Vorbild aller Gemeinden des Unterlandes sowie der Gemeinde Schaan tat ein Übriges, diese Lösung auch in unserer Gemeinde anzustreben.
Erste freiwillige Feuerwehrmannschaft in Gamprin
Freiwillige 26 Mann fanden sich zusammen, wählten den Initiator Franz Josef Büchel zu ihrem ersten Feuerwehrhauptmann und liessen ihre Statuten dem Gemeinderat zukommen.
Franz Josef Büchel
Sparsamer Gemeinderat
Der Gemeinderat geriet jedoch in Sorge, es könnten der Gemeinde allmählich grössere Unkosten erwachsen und weigerte sich vorerst, die Statuten zu bestätigen. Franz Josef Büchel liess sich jedoch nicht entmutigen und beschwerte sich über die Reaktion der Gemeinde bei der Regierung.
Beschwerdebrief an die Fürstliche Regierung
Feuerwehrhauptmann Franz Josef Büchel schrieb am 16. 7. 1886 an die Regierung folgenden Brief:
«Hoch Fürstliche Regierung!
Da ich am 15. 11. an. 85 vom Gemeinderath als Spritzenhauptmann gewählt, u. dabei beauftragt wurde, über sämtliche Mannschaft bei Spritzenbroben, wie auf Brandplätzen nach Gutachten zu funkzioniren, veranlasst es mich, (nachdem ich eingesehen eine anständige Ordnung mit gegenwärtig dazu bestimmten Leuten mir fast unmöglich wäre) ein Mittel zu treffen, wobei Ordnung u. geschicktes Vorgehen bei der Arbeit in besseren Stand zu bringen wäre. Ich bemühte mich desshalb um eine freiwillige Feuerwehrmannschaft in der Gemeinde u. für die Gemeinde zu erwerben. Diesses gelang mir, u. brachte eine Mannschaft von 26 Mann zusammen. Ich unterredete mit denselben über das Vorgehen einer freiwilligen Feuerwehr u. beantragte die Gesellschaft aus ihrer Mitte ein ihnen beliebigen Hauptmann, wie ein Spritzenmeister u. Kassier zu wählen. Die Wahl ging vor sich u. ich wurde wieder als Hauptmann gewählt. Desshalb arbeitete ich weiter.
Und verfasste mit den übrig gewählten Vorständen obliegende Statuten u. übersendete dieselbe dem Gemeinderath zur Bestättigung, welches nun nicht geschehen ist, sondern unbestättigt anheim gestellt wurde.
Ich ersuche daher eine hoch löbl. Regierung wenn es das Gutachten bietet mir in diesem Momente verhilflich zu sein.
Mit grösster Hochachtung Seiner hoch löbl. Regierung
unterzeichnet das Kommando
Franz Josef Biichel.
Gamprin, den 16. 7. m.86»
Offizielle Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Gamprin
Als Antwort auf das Schreiben von Fanz Josef Büchel genehmigte die Fürstliche Regierung die Statuten der Feuerwehr Gamprin mit folgendem Text:
„Vorstehende Statuten werden hiermit unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen der Feuerpolizeiordnung genehmigt.
Vaduz, am 16. Dezember 1886
der fürstliche Landesverweser
In Der Maur“
Anmerkung
Der 16. Dezember 1886 gilt somit als offizielles Gründungsdatum der Freiwilligen
Feuerwehr Gamprin.